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Wichtige Begriffe
Wir möchten nachstehend einige wichtige Begriffe rund um das Thema Anhänger erläutern:
- Zulässige Gesamtmasse bzw. Zulässiges Gesamtgewicht (zG. bzw. zGG. im weiteren zG. genannt): steht in Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein ausgestellt ab 2004) unter Ziffer G (Masse des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs).
ACHTUNG: Das zG. ist der eingetragene Wert, auch ein leerer oder nur leicht belader Anhänger hat das im Fahrzeugschein eingetragene zG.
WICHTIG: Die zulässige Gesamtmasse läßt sich nur durch ein TÜV (oder DEKRA usw..) Gutachten reduzieren (sog. Ablastung), wobei dies anschließend in den Fahrzeugschein eingetragen werden muß.
- Leermasse: steht in Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein ausgestellt ab 2004) unter Ziffer G ("Masse des im Betrieb befindlichen Fahrzeuges").
- Anhängelast: steht in Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein ausgestellt ab 2004) unter Ziffer O.1 für ungebremste Anhänger und unter O.2 für gebremste Anhänger.
WICHTIGER TIP: Unter Ziffer 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) steht bei manchen Zugfahrzeugen eine höhere Anhängelast bis zu einer bestimmten Steigung (zB. 8%).
- Stützlast: ist die Masse mit der sich die Zugdeichsel des Anhänger auf der Zugkugel des Zugfahrzeuges abstützt. Je nach Beladung des Anhängers (Position oder Lastverteilung des Ladegutes) ergibt sich eine tatsächliche Stützlast, welche weder die vom Hersteller angegebene max. Stützlast des Zugfahrzeuges oder max. Stützlast des Anhängers überschreiten darf.
- hydraulische Schwingungsdämpfer: (= Radstoßdämpfer) werden an den Schwinghebeln der Anhängerachse(n) bei gebremsten Anhängern montiert und verbessern das Fahrverhalten.
- Antischlingerkupplung: (= Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger) ist eine spezielle Anhängerkupplung mit Klemvorrichtung, welche die Fahreigenschaften des Gespanns verbessert.
- Fahrdynamisches Stabilitätssystem: Einige Zugfahrzeuge haben bei werkseitig montierten Anhängerkupplungen ein Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb, welches die Fahreigenschaften des Gespanns laut Hersteller verbessert. Dies muß unter Ziffer 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Sollten Sie Fehler entdecken oder neuere Informationen besitzen, sind wir für Hinweise und Verbesserungsvorschläge dankbar.
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- Firma Anhänger-Grossmarkt Wolf GbR -
- An der Amtmannsmühle 8 -
- 35444 Biebertal/Ortsteil Rodheim
- Tel: 06409-1600 Fax: -2208
- Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00-18.00 Uhr und Sa. 8.00-12.00 Uhr
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