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Wir werden oft mit folgender Aussage von Kunden konfrontiert:
"Ich darf mit meinem Führeschein Klasse B doch nur ungebremste Anhänger bis 750 kg ziehen."
Das ist so nicht richtig !
In § 6 Fahrerlaubnisverordnung werden unter (1) die Fahrerlaubnis in Klassen unterteilt.
Dabei beinhaltet die Klasse B:
"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)."
Mit dem Führerschein Klasse B dürfen also durchaus auch gebremste Einachser und Tandem Anhänger mit einer höheren zul. Gesamtmasse als 750 kg gefahren werden, sofern das Gespann nicht über 3500 kg zul. Gesamtmasse liegt und der Anhänger mit seiner zul. Gesamtmasse unter oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeuges bleibt.
Zusammengefasst bedeutet das also:
Summe [zul. Gesamtmasse Anhänger + zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug] ≤ 3500 kg
UND
zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ Leermasse Zugfahrzeug
Zu den Begriffen zul. Gesamtmasse usw... siehe auch
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